Antiquitätenmarkt 2027

Bewerbung zum Antiquitätenmarkt 2027 am 

Samstag, 13. März und Sonntag, 14. März 2027

 

Bewerbungsschluss: 17. Januar 2027

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Bewerbung
Teilnahmebedingungen und Datenschutz

Wir versenden etwa zwei Wochen nach Bewerbungsschluss die Teilnehmerbestätigungen, Wartelistenplätze oder Absagen per E-Mail. 

Persönliche Angaben

 

Die Standgebühr beträgt 8,00 € pro lfm und Tag. 

 

Bitte beachten Sie: Es kann kein Strom zur Verfügung gestellt werden.

Bitte beachten Sie: Für Standplätze auf dem Marktplatz fällt ein Lagezuschlag von 15% auf die Standgebühr an. 

Die Verteilung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter. 

Bitte beschreiben Sie Ihre angebotenen Waren detailliert.

Standmaße (inkl. Dachüberstand etc. und inkl. aller Überstände!)

Bitte beachten Sie: Wir planen fest mit den hier angegeben Maßen. Bitte halten Sie diese beim Aufbau ein! Sollten Sie beim Aufbau von diesen Maßen abweichen behalten wir uns vor, nicht genehmigte Standteile abzubauen und/oder einen größeren Standplatz in Rechnung zu stellen. 

Vorläufge Teilnahmegebühr in €

Bei einer Platzierung auf dem Marktplatz fällt ein Lagezuschlag von 15 % auf die Standgebühr an.

Die endgültige Platzierung wird im Auswahlprozess vom Veranstalter festgelegt. Sollte ein Lagezuschlag erhoben werden, wird Ihnen dieser im Rahmen der verbindlichen Zusage Ihres Standplatzes durch den Veranstalter mitgeteilt.

Bewerbung
Teilnahmebedingungen und Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

 

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen, E-Mail: stadt@tuebingen.de, vertreten durch Oberbürgermeister Boris Palmer. Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universitätsstadt Tübingen können Sie über die E-Mail Adresse datenschutz@tuebingen.de Kontakt aufnehmen.

 

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Antrag angegeben haben, werden von den zuständigen Beschäftigten der Universitätsstadt Tübingen ausschließlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für eine Marktzulassung verarbeitet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Universitätsstadt Tübingen liegenden Aufgabe erforderlich.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich daher aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO, § 4 LDSG sowie § 3 Marktsatzung der Universitäts­stadt Tübingen.

 

Die bei der Veranstaltung angefertigten Foto- und Videoaufnahmen werden zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit in der Presse, im Internet oder in einer unserer Publikationen veröffentlicht. Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist § 4 LDSG in Verbindung mit Artikel 6 Abs.1 S. 1 e) DSGVO.

 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe zur Wahrneh­mung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO erforderlich ist, wir rechtlich zu der Weitergabe verpflichtet sind oder Sie insoweit eine Einwilligung erteilt haben. Eine Datenübermittlung in Drittländer findet nicht statt.

 

Online veröffentlichte Fotos und Video­aufnahmen sind weltweit zugänglich, auch in Staaten mit einem niedrigen Datenschutzniveau.

 

Ihre Daten werden ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung für fünf Jahre gespeichert. Soweit ge­setzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.

 

Soweit die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berich­tigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschrän­kung der Datenverarbeitung (Art 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenver­arbeitung wegen besonderer Umstände zu (Art. 21 DSGVO). Außerdem haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, in einem übertragbaren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO). Jede betroffene Person hat außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

Teilnahmebedingungen der Veranstaltung „Antiquitätenmarkt 2027“

(Bestandteil der Teilnahmebestätigung)

Der Antiquitätenmarkt wird veranstaltet von der Universitätsstadt Tübingen in Kooperation mit dem Handels- und Gewerbeverein Tübingen sowie organisatorisch unterstützt von der Tübingen Erleben GmbH.

 

1. Ziel der Veranstaltung ist durch den Verkauf und die Präsentation von Antiquitäten und Kunst die Haaggasse in einem sozialverträglichen Rahmen zu beleben und eine Stärkung des dortigen Handels und Gewerbes zu erreichen.

 

2. Auf dem Tübinger Antiquitätenmarkt dürfen lediglich Antiquitäten und Kunstgegenstände angeboten werden. Ausgeschlossen sind Flohmarktartikel, Neuwaren, Pelzwaren, Kriegsspielzeug, rechtsextreme Propaganda und Materialien sowie Artikel, für deren Verkauf oder Erwerb besondere Genehmigungen erforderlich sind (z. B. Schuss-, Hiebwaffen).

 

3. Die Veranstaltung Antiquitätenmarkt findet einmal jährlich im Frühjahr an dem Wochenende mit verkaufsoffenem Sonntag statt. Marktgelände ist die Haaggasse und der Marktplatz. Der Markt findet bei jedem Wetter statt.

 

4. Die Vergabe der Standplätze richtet sich allein nach den einschlägigen Bestimmungen und dem Gestaltungs- und Auswahlermessen des Veranstalters. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. Die Teilnahmebestätigung erfolgt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung. Die erteilte Teilnahmebestätigung ist nicht auf Dritte übertragbar. Sie gilt ausschließlich für den zugelassenen Standbetreiber und die zugelassenen Produkte. Die Teilnahmebedingungen ist Bestandteil der schriftlichen Teilnahmebestätigung. Mit der schriftlichen Bewerbung anerkennt der Standbetreiber die Bedingungen der Teilnahmebedingungen.

 

5. Die Veranstaltungsdauer des Marktes ist am Samstag, 13. März 2027, von 10 bis 18 Uhr und am Sonntag, 14. März 2027, von 11 bis 18 Uhr. Eine Teilnahme ist nur an beiden Tagen möglich. Die Verkaufszeiten sind für alle Standbetreiber verbindlich, d. h. die Stände dürfen nicht vor dem jeweiligen Verkaufsende abgebaut werden.

 

6. Die Anmeldung ist verbindlich. Rücktritt: Nach Versand der Teilnahmebestätigung wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro erhoben, wenn die verbindliche Anmeldung storniert wird. Bei Stornierung nach dem 28. Februar 2027 wird die gesamte Standgebühr erhoben. Sollte eine Teilnahme kurzfristig nicht in Anspruch genommen werden, bitten wir um eine kurze, auch telefonische Absage, auch am Markttag oder Vortag.

 

7. Der Verkaufsstand bzw. Verkaufswagen darf am Markttag Samstag, Samstag, 13. März 2027 ab 8 Uhr aufgestellt werden. Er ist am Sonntag, 14. März 2027 bis spätestens 20 Uhr vom Marktgelände zu entfernen. Die Zufahrtsregelung wird Ihnen zusammen mit dem Aufbauplan mitgeteilt und ist für alle Standbetreiber verbindlich. Fahrzeuge sind nach dem Entladen unverzüglich vom Veranstaltungsgelände zu entfernen und auf einem der öffentlichen Parklätze außerhalb des Geländes abzustellen. Das Parken von Fahrzeugen auf dem Veranstaltungsgelände oder in der Fußgängerzone ist grundsätzlich verboten! Dies gilt ebenso für Anhänger, die höher als 150 cm sind. Von dieser Regelung können keine Ausnahmen gemacht werden. Der ruhende Verkehr in der Innenstadt und während der Veranstaltungstage ist einer verstärkten Überwachung unterzogen. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden erforderlichenfalls abgeschleppt. Fahrzeuge sind sofort zu be- bzw. entladen. Das Parken in der Haaggasse ist nicht erlaubt. Die Ein- und Aus fahrt in das Marktgelände ist nur von 8 bis 10 Uhr und von 18 bis 20 Uhr erlaubt.

 

8. In der Nacht von Samstag auf Sonntag können die Stände stehen bleiben. Der Veranstalter setzt aber keine Nachtwache ein. Für Sachbeschädigungen und Diebstahl übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Für Personen oder Sachschäden, die ein Standbetreiber oder ein Beauftragter verursacht, haftet der Standbetreiber in voller Schadenshöhe.

Der Veranstalter ist bei Vorliegen von ihm nicht verschuldeter, zwingender Gründe oder im Falle der höheren Gewalt berechtigt, die Ausstellungsbedingungen sowie die Ausstellungszeit oder den -ort zu verändern. Die Standbetreiber haben in solchen begründeten Ausnahmefällen weder Anspruch auf Rücktritt oder Schadensersatz.

 

9. Der Abbau erfolgt am Sonntag nach Veranstaltungsende (18 Uhr). Ab diesem Zeitpunkt ist das Befahren des Veranstaltungsgeländes erlaubt. Nach Beendigung des Abbaus sind die Fahrzeuge unverzüglich vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.

 

10. Es wird eine Standgebühr von acht Euro pro Tag und laufendem Meter bei einer durchschnittlichen Tiefe von zwei Meter erhoben.

 

11. Sofern beabsichtigt ist, einen Pavillon aufzustellen, sollte dieser einfarbig (gedeckte Farben) sein.

 

12. Feste Einrichtungen wie Verkaufsstände sind so aufzustellen, dass eine Restfahrbahnbreite von mind. 3 m, im Kurvenbereich von 5,50 m verbleibt.

 

13. Alle Stände sowie sonstigen Ein- und Aufbauten sind standsicher zu errichten und müssen den baurechtlichen und statischen Anforderungen entsprechen. Kleinzelte ohne Baubuch oder Pavillons sind mittels Ballastierung standsicher zu errichten. Ab Windstärke fünf sind sie zu räumen und abzubauen.

 

14. Die Verkehrswege müssen leicht und sicher begehbar sein. Leitungen und Kabel sind so zu verlegen bzw. abzudecken, dass sie gefahrlos überquert werden können bzw. die ungehinderte Benutzbarkeit der Rettungswege nicht beeinträchtigt wird.

 

15. Offenes Feuer, brennbare Flüssigkeiten, pyrotechnische Sätze und Gegenstände sowie Anzündmittel und andere explosionsgefährliche Stoffe dürfen nicht verwendet werden.

 

16. Das angeschlossene Merkblatt für die Verwendung von Flüssiggas bei Veranstaltungen ist Bestandteil der Teilnahmebestätigung und zu beachten.

 

17. Die Teilnahmebestätigung ist nicht übertragbar. Falls erforderlich, wird Ihnen kurzfristig ein anderer als der angeführte Platz zugeteilt.

 

18. Sollte diese Teilnahmebestätigung nicht in Anspruch genommen werden, bitten wir um eine kurze, gegebenenfalls telefonische Absage.

 

19. Die Einfahrt in das Marktgelände ist nur über das Haagtor möglich.

 

20. Der ruhende Verkehr in der Innenstadt wird während des Markttages einer verstärkten Überwachung unterzogen. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden gegebenenfalls abgeschleppt. Benutzen Sie daher die vorhandenen Parkhäuser (Altstadt König, Neckarparkhaus und Metropol).

 

21. Die am eigenen Stand entstandenen Abfälle sind mitzunehmen. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter dazu berechtigt, eine zusätzliche Müllgebühr in Höhe der jeweiligen Standmiete zu berechnen. Der Standplatz muss sauber gehalten werden. Durch den Verkauf entstandene oder sonstige Abfälle (Rest-, Biomüll, grüner Punkt sowie Kartonagen-Altpapier) sind einzusammeln und adäquat zu entsorgen. Der Standplatz ist besenrein zu verlassen.

 

22. Bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen entfällt der Anspruch auf den Standplatz.

 

23. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen bleibt vorbehalten.