Bewerbung als Kandidat_in für den Integrationsrat 

Die Bewerbungsfrist endet am 28. Juli 2024. 

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Angaben zur Person

Erklärung

 

Mit meiner Bewerbung erkläre ich, die folgenden Bewerbungsvoraussetzungen zu erfüllen:

  • Bei Ablauf der Bewerbungsfrist
    • habe ich das 16. Lebensjahr vollendet,
    • bin ich seit mindestens sechs Monaten mit einzigem Wohnsitz oder mit Hauptwohnsitz in Tübingen gemeldet.
  • Ich bringe Erfahrung in der haupt- oder ehrenamtlichen Arbeit mit Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und/oder Rassismuserfahrung,
  • Ich kenne die Arbeit der in Tübingen wirkenden Migrantenvereine oder sonstigen formell oder informell organisierten Gruppen, die sich die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zum Ziel gesetzt haben.

Ich gehöre nicht zum Kreis von Personen,

  • die sich in der Bundesrepublik Deutschland im konsularischen Dienst eines anderen Staates aufhalten und ich bin auch nicht Ehegattin/Ehegatte oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer solchen Person,
  • gegen die zum Zeitpunkt der Bestellung ein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung anhängig ist.

Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen, E-Mail: stadt@tuebingen.de, vertreten durch Oberbürgermeister Boris Palmer.

 

Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universitätsstadt Tübingen können Sie über die

E-Mail Adresse datenschutz@tuebingen.de Kontakt aufnehmen.

 

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns mitteilen, werden von den zuständigen Beschäftigten

der Universitätsstadt Tübingen ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung für den

Integrationsrat verarbeitet.

 

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der

Universitätsstadt Tübingen liegenden Aufgabe erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

ergibt sich daher aus § 4 Landesdatenschutzgesetz.

 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn

dies zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, i. S. d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO erforderlich ist.

 

Ihre Daten werden ab dem Zeitpunkt der Erfassung bis zur Wahl des Integrationsrats in seiner 4. Amtsperiode (ab 2025) im Gemeinderat gespeichert. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.

 

Für die in der Bewerbung gemachten Angaben gilt, dass die Universitätsstadt Tübingen Ihre

personenbezogenen Daten entsprechend Ihrer Angaben erhebt. Die Angaben erfolgen durch Sie freiwillig. Sie willigen in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein (Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO).

 

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dazu, geeignete Bewerber_innen für das Amt als

Integrationsrät_in auszuwählen, zum Vorstellungsgespräch einzuladen und das Antwortschreiben

zustellen zu können. Die erhobenen Daten werden gemäß gesetzlicher und behördlicher Fristen

und Vorgaben aufbewahrt.

 

Bezüglich Ihrer Angaben haben Sie als Betroffene_r das Recht:

Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der Universitätsstadt Tübingen zu widerrufen,

ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung

berührt wird (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

 

Soweit die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen das Recht auf

Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände (Art. 21 DSGVO) zu. Außerdem haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO).

 

Jede betroffene Person hat außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der

Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Lautenschlagerstraße 20,

70173 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen

Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

 

Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Wenn Sie dies nicht tun, kann die in der
Zuständigkeit der Universitätsstadt Tübingen liegende Aufgabe jedoch nicht ordnungsgemäß erfüllt werden.