Kunst und Handwerk in Tübingen - Markt der Möglichkeiten 2026
Teilnahmebedingungen
(Bestandteil der Marktzulassung)
1. Der 29. Markt der Möglichkeiten wird veranstaltet von der Universitätsstadt Tübingen und der Kirchengemeinde der Jakobuskirche. Gestalterische Verantwortung: Ulrich Scheel, Tübingen. Die Veranstaltung wird technisch unterstützt von der Firma „Tübingen erleben“.
2. Ziel der Veranstaltung ist die Förderung und Präsentation von Kunst und Kunsthandwerk in Tübingen.
3. Die Veranstaltung „Markt der Möglichkeiten“ findet jährlich einmal auf dem Platz um die Jakobuskirche, in der Mader- und Jakobsgasse (im Bereich der Jakobuskirche und der Krummen Brücke) und in der Scheuer beim Salzstadel statt. Der Termin wird von den Veranstaltern so gewählt, dass er sich mit den Pfingstferien möglichst nicht überschneidet.
4. Die Künstler/innen und Handwerker/innen (im Weiteren als Aussteller bezeichnet) müssen sich jährlich zum Markt der Möglichkeit neu bewerben. Die Liste der Aussteller wird für jede Veranstaltung neu erstellt und im Rahmen des Gesamtbildes der Veranstaltung ergänzt. Es besteht kein Anspruch auf einen Standplatz, wenn man einmal teilgenommen.
5. Die zum Verkauf angebotenen Arbeiten müssen vom Aussteller selbst hergestellt sein. Handelsware ist zum Verkauf nicht zugelassen.
Töpfer/Keramiker: Zugelassen werden Töpfer und Keramiker mit angemeldetem Gewerbe oder behördlicher Anerkennung als Künstler.
Malerei + Fotografie: Zugelassen werden Originale sowie Kunstdrucke in Kleinserien. Nicht zugelassen werden: Einfachdrucke wie Postkarten, Kalender u.Ä.
Schmuck: Es werden nur Aussteller zugelassen, die ihre Arbeiten formgeberisch selbst bearbeiten. Das Aneinanderreihen von vorgefertigten Halbzeugen wird als solches nicht anerkannt. Das Angebot von Schmuck bzw. Schmuckteilen in Setzkästen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Veranstalter.
6. Die Bewerbungen erfolgen online auf der Internet Seite der Universitätstadt Tübingen. Alle anderen Bewerbungen werden nicht akzeptiert.
Anmeldeschluss ist der 11. Januar 2026.
Die Zulassung erfolgt durch gesonderte Zulassungserklärung der Veranstalter.
7. Dauer der Veranstaltung: Samstag, 09.05.2026: 10.00 - 18.00 Uhr
Sonntag, 10.05.2026: 11.00 - 18.00 Uhr
8. Es wird eine Standgebühr von 35.- Euro pro lfd. Meter erhoben. Laufende Meter sind Frontmeter: Wer seitlich Platz zum Verkauf wünscht, muss dies bei der Längenangabe dazurechnen!
Gebühr für Stromanschluss: 10,- Euro pauschal.
Für die Gesamtgebühr (laufende Meter x 35,- Euro + ggf. Strom-Gebühr) wird eine gesonderte Rechnung zugeschickt.
Rücktritt: Nach Versand der Teilnahmebestätigung wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro erhoben, wenn die verbindliche Anmeldung storniert wird. Bei Stornierung nach dem 01. April 2026 wird die gesamte Standgebühr erhoben. Sollte eine Teilnahme kurzfristig nicht in Anspruch genommen werden, bitten wir um eine kurze telefonische Absage, auch am Markttag oder Vortag.
Mani Rosenfeld: 0049175 8411143 oder Ulrich Scheel: 0049163 9216902
9. Jeder Aussteller muss einen eigenen Stand mitbringen. Eine Verankerung im Boden ist nicht möglich. Pavillons in Leichtbauweise sind aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen! Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Schäden an den Ständen oder Ausstellungsstücken. Für Personen- oder Sachschäden die ein Aussteller verursacht, haftet derselbe in voller Höhe. Eine entsprechende Aussteller- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.
10. Die Teilnahmebedingungen sind für jeden Aussteller verbindlich. Mit der digitalen Bewerbung bestätigt der Aussteller sein Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen.
Bewerbung, Zulassung, Teilnahme
Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen sollten folgendes enthalten: Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular, Fotos von den Arbeiten und vom vollständigen Marktstand.
Marktzulassung:
Eine Bewerbung für die Veranstaltung ist verbindlich. Die zugelassenen Aussteller erhalten innerhalb 4 Wochen nach dem Bewerbungsschluss eine Zusage per E-Mail.
Die Vergabe der Standplätze richtet sich allein nach dem Auswahl- und Gestaltungsermessen der Veranstalter und den Platzgegebenheiten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. In der Bewerbung geäußerte Wünsche können aus organisatorischen Gründen nur bedingt berücksichtigt werden.
Die Zulassung ist personengebunden und nicht übertragbar. Nur zugelassene Aussteller dürfen teilnehmen und eigene, selbst hergestellte Arbeiten verkaufen. Handelsware ist verboten. Der Aussteller muss den Stand persönlich während der gesamten Marktzeit betreiben; Vertretung, Untervermietung oder vorzeitiger Abbau sind nicht erlaubt. Die Unterlagen mit Standplan und Informationen werden vier Wochen vor der Veranstaltung versendet. Der Markt findet bei jedem Wetter statt.
Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen bleibt vorbehalten.
Rechnung:
Die Rechnung für die Standgebühr und ggf. die Strompauschale erhalten die Teilnehmern in einer separaten E-Mail oder per Post.
Aufbau:
Der Aufbau der Stände ist am Samstag ab 6.30 Uhr möglich.
Nach Absprache mit dem Veranstalter können am Freitag ab 15.00 Uhr in bestimmten Bereichen der Marktfläche bereits Stände aufgebaut werden. In der Jakobsgasse und auf der Krummen Brücke ist der Aufbau erst am Samstag möglich.
Nachtaufsicht:
Stände und Arbeiten werden auf eigene Verantwortung am Platz gelassen.
Bitte beachten: Von Freitag. 08. Mai 2026 auf Samstag, 09. Mai 2026 wird es keine Nachtaufsicht geben.
Das Gelände wird von Samstag, 09. Mai 2026, 19.00 Uhr, bis Sonntag, 10. Mai 2026, 7 Uhr, beaufsichtigt.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch das Verschulden Dritter entstehen.
Absage durch die Veranstalter:
Die Universitätsstadt Tübingen behält sich vor, die Ausstellungsbedingungen oder den Veranstaltungsort aus zwingenden, von ihr nicht zu vertretenden Gründen oder im Falle höherer Gewalt zu ändern oder die Veranstaltung abzusagen. Bei Abbruch der bereits laufenden Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühren.
Haftung:
Für Sachbeschädigungen und Diebstahl übernehmen die Veranstalter keinerlei Haftung. Für Personen- oder Sachschäden, die ein Aussteller oder dessen Beauftragter verursacht, haftet der Aussteller in voller Schadenshöhe. Die Veranstalter sind bei Vorliegen von, von ihnen nicht verschuldeten, zwingenden Gründen oder im Falle höherer Gewalt berechtigt, die Ausstellungsbedingungen sowie die Ausstellungszeit oder den Ort zu verändern oder die Veranstaltung abzusagen. Die Aussteller haben in solchen begründeten Ausnahmefällen keinen Anspruch auf Rücktritt oder Schadensersatz.
Eine entsprechende Aussteller- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.
Folgende Anlagen sind Bestandteil der Marktzulassung:
Datenschutz-Grundverordnung
Homepage-Eintrag:
Den „Markt der Möglichkeiten“ finden Sie im Internet unter www.marktdermoeglichkeiten.de Die Seite dient ausschließlich zur Präsentation des Marktes und der Aussteller_innen.
Jede Ausstellerin und jeder Aussteller die/der den Homepageeintrag im Bewerbungsformular angekreuzt hat, wird unter der Rubrik „Aussteller_innen“ vorgestellt mit Name und Gewerk, sowie zusätzlich zur Verfügung gestellten Informationen wie Wohnort, Telefonnummer und/oder Internetverbindung.
Dieser Eintrag ist kostenlos und erfolgt unverbindlich für die Dauer von maximal einem Jahr.
Für die Verwendung der veröffentlichten Daten durch Dritte, z. B. Veranstalter, Werbeagenturen oder andere, wird keine Haftung übernommen!