Markt der Möglichkeiten - Kunst und Handwerk in Tübingen

Bewerbung zum 29. Markt der Möglichkeiten, Samstag 09. Mai und Sonntag 10. Mai 2026

 

Bewerbungsschluss: 11. Januar 2026

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Marktbewerbung
Teilnahmebedingungen und Datenschutz

Wir versenden etwa vier Wochen nach Bewerbungsschluss die Teilnehmerbestätigungen, Wartelistenplätze
oder Absagen per E-Mail. Die Bewerbungsunterlagen müssen folgendes enthalten: vollständig ausgefülltes
Bewerbungsformular, Fotos von den Produkten und Marktstand.

Persönliche Angaben

Bitte beschreiben Sie Ihre angebotenen Waren detailliert.

Standgebühr: 35,00 € / lfm.

Standmaße (inkl. Dachüberstand etc. und inkl. aller Überstände!)

Bitte beachten Sie: Wir planen fest mit den hier angegeben Maßen. Bitte halten Sie diese beim Aufbau ein! Sollten Sie bei Aufbau von diesen Maßen abweichen behalten wir uns vor, nicht genehmigte Standteile abzubauen und/oder einen größeren Standplatz in Rechnung zu stellen. 

Stromversorgung: Pauschal 10,00 €

Der Verbrauch ist im Preis inbegriffen. 
 

Achtung, nicht vergessen! Eurostecker, lange Verlängerungskabel etc. sind bei Bedarf mitzubringen.

Zur Beleuchtung bitte LED verwenden. 

Bitte senden Sie mir folgendes Werbematerial zu: 

Marktbewerbung
Teilnahmebedingungen und Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen, E-Mail: stadt@tuebingen.de, vertreten durch Oberbürgermeister Boris Palmer. Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universitätsstadt Tübingen können Sie über die E-Mail Adresse datenschutz@tuebingen.de Kontakt aufnehmen. Die personenbezogenen Daten, die Sie im Antrag angegeben haben, werden von den zuständigen Beschäftigten der Universitätsstadt Tübingen ausschließlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für eine Marktzulassung verarbeitet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Universitätsstadt Tübingen liegenden Aufgabe erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich daher aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO, § 4 LDSG sowie § 3 Marktsatzung der Universitäts­stadt Tübingen. Die bei der Veranstaltung angefertigten Foto- und Videoaufnahmen werden zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit in der Presse, im Internet oder in einer unserer Publikationen veröffentlicht. Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist § 4 LDSG in Verbindung mit Artikel 6 Abs.1 S. 1 e) DSGVO. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe zur Wahrneh­mung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO erforderlich ist, wir rechtlich zu der Weitergabe verpflichtet sind oder Sie insoweit eine Einwilligung erteilt haben. Eine Datenübermittlung in Drittländer findet nicht statt. Online veröffentlichte Fotos und Video­aufnahmen sind weltweit zugänglich, auch in Staaten mit einem niedrigen Datenschutzniveau. Ihre Daten werden ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung für fünf Jahre gespeichert. Soweit ge­setzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht. Soweit die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berich­tigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschrän­kung der Datenverarbeitung (Art 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenver­arbeitung wegen besonderer Umstände zu (Art. 21 DSGVO). Außerdem haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, in einem übertragbaren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO). Jede betroffene Person hat außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

Kunst und Handwerk in Tübingen - Markt der Möglichkeiten 2026

Teilnahmebedingungen

(Bestandteil der Marktzulassung)

 

1. Der 29. Markt der Möglichkeiten wird veranstaltet von der Universitätsstadt Tübingen und der Kirchengemeinde der Jakobuskirche. Gestalterische Verantwortung: Ulrich Scheel, Tübingen. Die Veranstaltung wird technisch unterstützt von der Firma „Tübingen erleben“.

 

2. Ziel der Veranstaltung ist die Förderung und Präsentation von Kunst und Kunsthandwerk in Tübingen.

 

3. Die Veranstaltung „Markt der Möglichkeiten“ findet jährlich einmal auf dem Platz um die Jakobuskirche, in der Mader- und Jakobsgasse (im Bereich der Jakobuskirche und der Krummen Brücke) und in der Scheuer beim Salzstadel statt. Der Termin wird von den Veranstaltern so gewählt, dass er sich mit den Pfingstferien möglichst nicht überschneidet.

 

4. Die Künstler/innen und Handwerker/innen (im Weiteren als Aussteller bezeichnet) müssen sich jährlich zum Markt der Möglichkeit neu bewerben. Die Liste der Aussteller wird für jede Veranstaltung neu erstellt und im Rahmen des Gesamtbildes der Veranstaltung ergänzt. Es besteht kein Anspruch auf einen Standplatz, wenn man einmal teilgenommen.

 

5. Die zum Verkauf angebotenen Arbeiten müssen vom Aussteller selbst hergestellt sein. Handelsware ist zum Verkauf nicht zugelassen.

Töpfer/Keramiker: Zugelassen werden Töpfer und Keramiker mit angemeldetem Gewerbe oder behördlicher Anerkennung als Künstler.

Malerei + Fotografie: Zugelassen werden Originale sowie Kunstdrucke in Kleinserien. Nicht zugelassen werden: Einfachdrucke wie Postkarten, Kalender u.Ä.

   Schmuck: Es werden nur Aussteller zugelassen, die ihre Arbeiten formgeberisch selbst bearbeiten. Das Aneinanderreihen von vorgefertigten Halbzeugen wird als solches nicht anerkannt. Das Angebot von Schmuck bzw. Schmuckteilen in Setzkästen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Veranstalter.

 

6. Die Bewerbungen erfolgen online auf der Internet Seite der Universitätstadt Tübingen. Alle anderen Bewerbungen werden nicht akzeptiert.

 

Anmeldeschluss ist der 11. Januar 2026.

Die Zulassung erfolgt durch gesonderte Zulassungserklärung der Veranstalter.

 

7. Dauer der Veranstaltung:                         Samstag, 09.05.2026:              10.00 - 18.00 Uhr

                                                                    Sonntag, 10.05.2026:              11.00 - 18.00 Uhr

                                                                                                                                                          

8. Es wird eine Standgebühr von 35.- Euro pro lfd. Meter erhoben. Laufende Meter sind Frontmeter: Wer seitlich Platz zum Verkauf wünscht, muss dies bei der Längenangabe dazurechnen!

Gebühr für Stromanschluss: 10,- Euro pauschal. 

Für die Gesamtgebühr (laufende Meter x 35,- Euro + ggf. Strom-Gebühr) wird eine gesonderte Rechnung zugeschickt.

 

Rücktritt: Nach Versand der Teilnahmebestätigung wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro erhoben, wenn die verbindliche Anmeldung storniert wird. Bei Stornierung nach dem 01. April 2026 wird die gesamte Standgebühr erhoben. Sollte eine Teilnahme kurzfristig nicht in Anspruch genommen werden, bitten wir um eine kurze telefonische Absage, auch am Markttag oder Vortag.

Mani Rosenfeld: 0049175 8411143   oder    Ulrich Scheel: 0049163 9216902

 

9. Jeder Aussteller muss einen eigenen Stand mitbringen. Eine Verankerung im Boden ist nicht möglich. Pavillons in Leichtbauweise sind aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen! Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Schäden an den Ständen oder Ausstellungsstücken. Für Personen- oder Sachschäden die ein Aussteller verursacht, haftet derselbe in voller Höhe. Eine entsprechende Aussteller- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.

 

10. Die Teilnahmebedingungen sind für jeden Aussteller verbindlich. Mit der digitalen Bewerbung bestätigt der Aussteller sein Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen.

 

 

Bewerbung, Zulassung, Teilnahme

 

Bewerbungsunterlagen:

Die Bewerbungsunterlagen sollten folgendes enthalten: Vollständig ausgefülltes Bewerbungs­formular, Fotos von den Arbeiten und vom vollständigen Marktstand.  

 

Marktzulassung:

Eine Bewerbung für die Veranstaltung ist verbindlich. Die zugelassenen Aussteller erhalten innerhalb 4 Wochen nach dem Bewerbungsschluss eine Zusage per E-Mail.

Die Vergabe der Standplätze richtet sich allein nach dem Auswahl- und Gestaltungsermessen der Veranstalter und den Platzgegebenheiten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. In der Bewerbung geäußerte Wünsche können aus organisatorischen Gründen nur bedingt berücksichtigt werden.

 

Die Zulassung ist personengebunden und nicht übertragbar. Nur zugelassene Aussteller dürfen teilnehmen und eigene, selbst hergestellte Arbeiten verkaufen. Handelsware ist verboten. Der Aussteller muss den Stand persönlich während der gesamten Marktzeit betreiben; Vertretung, Untervermietung oder vorzeitiger Abbau sind nicht erlaubt. Die Unterlagen mit Standplan und Informationen werden vier Wochen vor der Veranstaltung versendet. Der Markt findet bei jedem Wetter statt.

 

Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen bleibt vorbehalten.

 

Rechnung:

Die Rechnung für die Standgebühr und ggf. die Strompauschale erhalten die Teilnehmern in einer separaten E-Mail oder per Post.

 

Aufbau:

Der Aufbau der Stände ist am Samstag ab 6.30 Uhr möglich.

Nach Absprache mit dem Veranstalter können am Freitag ab 15.00 Uhr in bestimmten Bereichen der Marktfläche bereits Stände aufgebaut werden. In der Jakobsgasse und auf der Krummen Brücke ist der Aufbau erst am Samstag möglich.

 

Nachtaufsicht:

Stände und Arbeiten werden auf eigene Verantwortung am Platz gelassen.

Bitte beachten: Von Freitag. 08. Mai 2026 auf Samstag, 09. Mai 2026 wird es keine Nachtaufsicht geben.

Das Gelände wird von Samstag, 09. Mai 2026, 19.00 Uhr, bis Sonntag, 10. Mai 2026, 7 Uhr, beaufsichtigt.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch das Verschulden Dritter entstehen.

 

Absage durch die Veranstalter:

Die Universitätsstadt Tübingen behält sich vor, die Ausstellungsbedingungen oder den Veranstaltungsort aus zwingenden, von ihr nicht zu vertretenden Gründen oder im Falle höherer Gewalt zu ändern oder die Veranstaltung abzusagen. Bei Abbruch der bereits laufenden Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühren.

 

Haftung:

Für Sachbeschädigungen und Diebstahl übernehmen die Veranstalter keinerlei Haftung. Für Personen- oder Sachschäden, die ein Aussteller oder dessen Beauftragter verursacht, haftet der Aussteller in voller Schadenshöhe. Die Veranstalter sind bei Vorliegen von, von ihnen nicht verschuldeten, zwingenden Gründen oder im Falle höherer Gewalt berechtigt, die Ausstellungsbedingungen sowie die Ausstellungszeit oder den Ort zu verändern oder die Veranstaltung abzusagen. Die Aussteller haben in solchen begründeten Ausnahmefällen keinen Anspruch auf Rücktritt oder Schadensersatz.

Eine entsprechende Aussteller- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil der Marktzulassung:

Datenschutz-Grundverordnung

 

Homepage-Eintrag:

Den „Markt der Möglichkeiten“ finden Sie im Internet unter www.marktdermoeglichkeiten.de Die Seite dient ausschließlich zur Präsentation des Marktes und der Aussteller_innen.

Jede Ausstellerin und jeder Aussteller die/der den Homepageeintrag im Bewerbungsformular angekreuzt hat, wird unter der Rubrik „Aussteller_innen“ vorgestellt mit Name und Gewerk, sowie zusätzlich zur Verfügung gestellten Informationen wie Wohnort, Telefonnummer und/oder Internetverbindung.

Dieser Eintrag ist kostenlos und erfolgt unverbindlich für die Dauer von maximal einem Jahr.

Für die Verwendung der veröffentlichten Daten durch Dritte, z. B. Veranstalter, Werbeagenturen oder andere, wird keine Haftung übernommen!

 

 

Weitere Informationen zur zuständigen Fachabteilung