Handwerkerparkausweis Landkreis Tübingen

 

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Ihr Antrag

Hinweis: Der Handwerkerparkausweis ist im gesamten Landkreis Tübingen gültig

 

Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (gilt für den gesamten Landkreis)

 

Berechtigt zum Parken im gesamten Landkreis Tübingen

  • im eingeschränkten Haltverbot,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen
  • auf Parkscheinautomatenplätze über die Höchstparkdauer hinaus,
  • im Parkscheibenbereich über die Höchstparkdauer hinaus und
  • auf Bewohnerparkplätze

werktags (Montag bis Samstag) von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr

 

Bitte beachten Sie, dass der Parkausweis in den folgenden Fällen nicht gültig ist:

  • Tübingen: Haaggasse, Neue Straße, Hafengasse und in der Fußgängerzone
  • Rottenburg a. N.: Fußgängerzone

 

Eine Restfahrbahnbreite von mind. 3 m im Kurvenbereich von mind. 5,5 m ist jederzeit freizuhalten.

Bitte laden Sie hier Ihre Handwerkskarte oder Ihre Gewerbeanmeldung hoch. Die maximale Uploadgröße beträgt 10 MB.

Bitte beachten Sie die Bearbeitungsdauer von ca. 3-5 Werktagen. In ganz dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle vor Ort.

Hinweis: Es ist nur ein Kennzeichen pro Genehmigung zulässig.



Bitte laden Sie hier Ihren Fahrzeugschein hoch. Die maximale Uploadgröße beträgt 10 MB. 

Ihre Firmendaten

Weitere Informationen zur zuständigen Fachabteilung