Förderprogramm nach Lärmaktionsplan

Antrag auf die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von lärmdämmenden Fenstern, Außentüren und Lüftungseinrichtungen gemäß Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans der Universitätsstadt Tübingen

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Angaben zur antragstellenden Person

Angaben zum Gebäude

Nur förderfähige Adressen auswählbar

Angaben zur Wohnung, zu den Räumen und zu den eingebauten Fenstern /Türen

Auflistung der Räume

Schallschutzklasse der neuen Fenster/Türen (mindestens Schallschutzklasse IV erforderlich)

Raumkennzeichnung muss mit den Angaben im Grundrissplan der Wohnung übereinstimmen!

Weitere Räume können mittels dem + ergänzt werden!

Hinweis: Nach Beschaffung und Einbau von lärmdämmenden Fenstern, Außentüren oder Lüftungseinrichtungen ist ein Auszahlungsantrag zu stellen (spätestens bis zum 31.12. des Jahres dieser Förderantragsstellung). 

Anlagen

Erklärung

Weitere Informationen zur zuständigen Fachabteilung:

 

Fachabteilung Interne Dienste Tiefbau
Brunnenstraße 3
72074 Tübingen
Petra App
Telefon: 07071 204-2575
E-Mail: laermschutz@tuebingen.de