Ordnungswidrigkeitenanzeige 

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Wenn aufgrund Ihrer Meldung ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, wird Ihr Name im Verfahren als Zeugin oder Zeuge angegeben. Das bedeutet, dass Sie gegebenenfalls von Gericht geladen werden können, um Ihre Beobachtungen persönlich zu bestätigen.


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Bei der Übermittlung von Beweisfotos werden Sie zum Verantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Für die Richtigkeit, Zulässigkeit und die Einhaltung der Rechte Dritter bei den übermittelten Fotos ist die Anzeigeerstatterin bzw. der Anzeigeerstatter verantwortlich. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung der Anzeige und ggf. der Einleitung eines Bußgeldverfahrens genutzt.

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