Bitte beachten Sie die Parkgebührensatzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung von Parkgebühren.
Im Stadtplan können Sie die einzelnen Bewohnerparkgebiete ansehen (auf der linken Seite unter "Parkraumbewirtschaftung").
Der Parkausweis ist 6 Monate gültig (300,-- Euro)
Der Parkausweis berechtigt zum Parken in der Gebührenzone 3 innerhalb des jeweils beantragten Parkgebiets. Er ist nicht an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden. Die gleichzeitige Nutzung des Parkausweises für mehrere Fahrzeuge ist nicht zulässig.
Zum Beantragen mehrerer Parkausweise auf das + Symbol klicken