Parkausweis für Gewerbetreibende, Vereine und Institutionen

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Bitte beachten Sie die Parkgebührensatzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung von Parkgebühren.

 

Im Stadtplan können Sie die einzelnen Bewohnerparkgebiete ansehen (auf der linken Seite unter "Parkraumbewirtschaftung").

Persönliche Angaben

Der Parkausweis ist 6 Monate gültig (300,-- Euro)

Der Parkausweis berechtigt zum Parken in der Gebührenzone 3 innerhalb des jeweils beantragten Parkgebiets. Er ist nicht an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden. Die gleichzeitige Nutzung des Parkausweises für mehrere Fahrzeuge ist nicht zulässig.

Zum Beantragen mehrerer Parkausweise auf das + Symbol klicken

Weitere Informationen zur zuständigen Fachabteilung