Steueranmeldung Übernachtungssteuer

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Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DS-GVO

Vielen Dank für die Nutzung der Onlinedienste der Universitätsstadt Tübingen.

An dieser Stelle erhalten Sie vorab allgemeine Informationen nach Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Universitätsstadt Tübingen im Rahmen des Online-Prozesses.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: Datenschutzhinweis!


Angaben zum Betreiber / zur Betreiberin
Angaben zur Beherbergungs-einrichtung
Berechnung Übernachtungssteuer
Hinweise zum Antrag
Steueranmeldung zur Übernachtungssteuer

gem. § 7 der Übernachtungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen vom 13.11.2025

 

Bitte geben Sie für jede Einrichtung eine gesonderte Steuererklärung ab.

 

Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung in Verbindung mit § 7 der Übernachtungssteuersatzung erhoben. Die Steueranmeldung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bei der Universitätsstadt Tübingen einzureichen.

Angaben zum Betreiber / zur Betreiberin
Angaben zur Beherbergungs-einrichtung
Berechnung Übernachtungssteuer
Hinweise zum Antrag
Angaben zur Beherbergungseinrichtung
Angaben zum Betreiber / zur Betreiberin
Angaben zur Beherbergungs-einrichtung
Berechnung Übernachtungssteuer
Hinweise zum Antrag
Berechnung der Übernachtungssteuer

Beantragung von Erstattungen für frühere Zeiträume
Zu entrichtende Steuer
Angaben zum Betreiber / zur Betreiberin
Angaben zur Beherbergungs-einrichtung
Berechnung Übernachtungssteuer
Hinweise zum Antrag
Erklärung und sonstige Angaben

Hinweise zum Antrag

 

Durch Absenden des Formulars erhalten Sie eine Kopie des Antrags als Download zur Verfügung gestellt.

 

Zur Einreichung der Steueranmeldung können Sie uns den Antrag auf dem Postweg oder elektronisch zusenden.


Ihre Unterschrift (gegebenenfalls auch elektronisch) ist zwingend notwendig.

 

uebernachtungssteuer@tuebingen.de

 

Postanschrift: 

Universitätsstadt Tübingen

Fachabteilung Steuern

Postfach 2540

72015 Tübingen

 

Hinweis zur Unterschrift

Die digitale Unterschrift per Upload oder die Unterschrift direkt im Unterschriftsfeld ist zwingend erforderlich.

 

Ich versichere die Angaben in der Steueranmeldung wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben und willige in die Datenverarbeitung ein.


Auf Verlangen der Stadtverwaltung Tübingen können entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

 

Als alternative zum Unterschriftenfeld können Sie hier Ihre digitale Signatur hochladen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids Widerspruch bei der Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen erhoben werden.

Hinweis zur Einlegung per einfacher E-Mail: Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.

Weitere Informationen zur zuständigen Fachabteilung