Das Angebot richtet sich an Tübinger Vereine und Organisationen, die überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Ziel ist die Förderung von Dorf-, Stadtteil- oder Vereinsfesten (z. B. Nachbarschaftsfeste, Straßenfeste, Fasnetsveranstaltungen oder Flohmärkte), um die Gemeinschaft vor Ort zu stärken.
Pro Veranstaltung kann ein Zuschuss für die Kosten der Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung beantragt werden. Dies umfasst die Kosten für Absperrungen und andere Maßnahmen zur Sicherstellung der verkehrstechnischen Anforderungen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Größe der Veranstaltung und dem erforderlichen Aufwand für die Einrichtung der verkehrsrechtlichen Absperrungen.