Bewerbung für die Wahl des Jugendgemeinderates 2025

 

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Das Hochladen eines Fotos ist optional. Eine Verweigerung oder ein Widerruf haben keine Nachteile für die Wahl.

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Persönliche Daten

Bitte den Vornamen so eintragen, wie er abgedruckt werden soll. Bei Doppelnamen wird ansonsten alles eingetragen.

Bitte den Nachnamen so eintragen, wie er abgedruckt werden soll. Bei Doppelnamen wird ansonsten alles eingetragen.

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Bitte beachten: An der Sitzzuteilung nach Schularten (2 Sitze je Schulart) kann nur teilgenommen werden, wenn hier eine Angabe gemacht wird.

Zustimmung

Ich stimme der Veröffentlichung folgender Daten für eine mögliche Vorstellung als Gewählte / Gewählter im Schwäbischen Tagblatt zu:

Die Einwilligung ist freiwillig. Eine Verweigerung oder ein Widerruf hat keine Nachteile für die Wahl.

Angaben für den Wahlprospekt

Bitte nicht mehr als drei Sätze. Der Text wird ggf. gekürzt und/oder gramatikalisch korrigiert. Bitte beachte, dass die Zeichenanzahl auf 350 begrenzt ist.

Bei Minderjährigen: Erklärung der / des Erziehungsberechtigten

Bitte beachten Sie: Ohne Ihr Einverständnis ist eine Bewerbung eines / einer Minderjährigen nicht möglich.

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Ich stimme der Veröffentlichung folgender Daten meines Kindes zu:

Die Einwilligung ist frewillig. Eine Verweigerung oder ein Widerruf haben keine Nachteile für die Wahl.

Bewerbungsschluss

Bitte beachte, dass die Bewerbung bis spätestens

Montag, den 13. Oktober 2025, 18 Uhr,

erfolgen muss.

Informationen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen, E-Mail: stadt@tuebingen.de, vertreten durch Oberbürgermeister Boris Palmer.

Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universitätsstadt Tübingen können Sie über die E-Mail Adresse datenschutz@tuebingen.de Kontakt aufnehmen.


Die personenbezogenen Daten, die Sie angegeben haben, werden von den zuständigen Beschäftigten der Universitätsstadt Tübingen ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung der Wahl des Jugendgemeinderats im Jahr 2025 verarbeitet.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Universitätsstadt Tübingen liegenden Aufgabe erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich daher aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO, § 4 LDSG sowie § 8 Abs. 2 der Satzung über die Einrichtung eines Jugendgemeinderats bei der Universitätsstadt Tübingen.


Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO erforderlich ist, wir rechtlich zu der Weitergabe verpflichtet sind oder Sie insoweit eine Einwilligung erteilt haben.


Sofern Sie nach Artikel 6 Abs. 1 a DSGVO einer Datenweitergabe an das Schwäbische Tagblatt zugestimmt haben, werden Ihr Name und gegebenenfalls Ihr Foto an das Schwäbische Tagblatt übermittelt. Eine Datenübermittlung in Drittländer findet nicht statt. Online veröffentlichte Fotos und Namen sind weltweit zugänglich, auch in Staaten mit einem niedrigen Datenschutzniveau.


Ihre Daten werden ab dem Zeitpunkt der Bewerbung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl aufbewahrt. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.


Soweit die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände zu (Art. 21 DSGVO). Außerdem haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, in einem übertragbaren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO).


Sie können ihre Einwilligung zur Datenweitergabe an das Schwäbische Tagblatt jederzeit gegenüber der Universitätsstadt Tübingen widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).


Jede betroffene Person hat außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

Weitere Informationen zur zuständigen Fachabteilung.