Wahlhelfer_in (m/w/d) werden

 

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Danke für Ihr Interesse

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Wahlehrenamt. Die Landtagswahl findet voraussichtlich am 08. März 2026 statt.

 

Sie können sich gerne bereits jetzt als Wahlhelfer_in bewerben.
 

Bitte beachten Sie, dass wir frühestens im Herbst 2025 Berufungen an die Wahlhelfer_innen verschicken.

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Hinweis: Mit dem Absenden des Formulars erteilen Sie uns die Einwilligung zur Verarbeitung der übermittel­ten Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung:

Für die mit Ihrem Formular angegebenen personenbezogenen Daten gilt:

1. Anlass und Gegenstand der Verarbeitung

Die Speicherung, Verarbeitung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu Wahlzwecken und dient der Besetzung der Wahlvorstände. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht. Mit dem abgeschickten Formular bestätigen Sie, dass Sie als Wahlhelfer_in bei der Universitätsstadt Tübingen eingesetzt werden möchten und Sie hierfür die formalen Voraussetzungen erfüllen.

 

2. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Universitätsstadt Tübingen

Fachabteilung Gremien und Kommunalrecht

Am Markt 1

72070 Tübingen

Tel. 07071 204-1600

wahlen@tuebingen.de

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Universitätsstadt Tübingen

Datenschutzbeauftragte_r

Am Markt 1

72070 Tübingen

datenschutz@tuebingen.de

 

4. Kategorien und Herkunft der personenbezogenen Daten sowie Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten, die im Formular als Pflichtfeld markiert und damit zwingend anzugeben sind (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum) verarbeiten wir auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c) DSGVO i.V.m. § 14 Absatz 5 Kommunalwahlgesetz Baden Württemberg (KomWG), § 4 Europawahlgesetz (EuWG), § 9 Absatz 4 Bundeswahlgesetz (BWG) und § 13 Absatz 4 Landtagswahlgesetz (LWG).

Die Angabe des Geschlechts wird für die Fertigung personalisierter Anschreiben gespeichert. Die Angabe, ob Sie bei der Universitätsstadt Tübingen angestellt sind und die Angabe, für welche Wahl Sie sich melden sind für die weitere Verarbeitung Ihrer Meldung für den Wahldienst unverzichtbar. Ohne diese Angaben kann Ihre Anmeldung als Wahlhelfer_in nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden.

Gleichzeitig erhalten Sie im Formular die Gelegenheit, Ihr Einverständnis zu erklären, ob Sie mit der Datenspeicherung für zukünftige Wahlen einverstanden sind oder von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Sofern Sie der Datenspeicherung widersprechen, können wir Sie bei künftigen Wahlen nicht anschreiben; eine erneute Anmeldung bleibt natürlich weiterhin möglich und würde uns freuen.

 

Im Formular werden zusätzlich die folgenden Angaben auf freiwilliger Basis abgefragt:

 

Mobilfunk-Nr.: Zur schnellen Kommunikation mit den Wahlhelfer_innen.

E-Mail-Adresse: Zur schnellen Kommunikation mit den Wahlhelfer_innen benötigen wir eine (private) E-Mail-Adresse.

Tel. dienstlich (betrifft städtische Wahlhelfer_innen): zur schnellen Kommunikation mit den Wahlhelfer_innen.

 

Diese Angaben sind freiwillig und entsprechende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a) DSGVO. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Verantwortlichen (siehe oben Ziffer 2) widerrufen werden. Tragen Sie in diese Felder nichts ein, führt dies nicht zum Ausschluss vom Wahldienst.

Weitere Informationen zur zuständigen Fachabteilung