Hinweis: Der Antrag ist nach § 45 Abs. 6 StVO mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Verspätet eingereichte oder unvollständig ausgefüllte Anträge können ggf. nicht oder nicht rechtzeitig bearbeitet werden.
Aufgrabungsgenehmigung Bei Arbeiten auf Verkehrsflächen, die in der Straßenbaulast der Universitätsstadt Tübingen liegen, ist eine Aufgrabungsgenehmigung beim Fachbereich Tiefbau der Universitätsstadt Tübingen einzuholen. Diese Aufgrabungsgenehmigung muss dem Antrag beiliegen. Die Aufgrabungsgenehmigung ist Voraussetzung für die Bearbeitung einer verkehrsrechtlichen Anordnung.
Lageplan/Verkehrszeichenplan (als Grundlage dient Ihnen der Stadtplan)
Breite der vorhandenen Verkehrsfläche
Größe der in Anspruch genommen Fläche
Fahrbahn
Gehweg / Radweg / Parkplatz
Restbreite der nicht beeinträchtigten Verkehrsfläche