Antrag auf Anordnung
verkehrsregelnder Maßnahmen / Sondernutzungserlaubnis

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Persönliche Angaben
Angaben zu/r Maßnahme/n

Hinweis: Der Antrag ist nach § 45 Abs. 6 StVO mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Verspätet eingereichte oder unvollständig ausgefüllte Anträge können ggf. nicht oder nicht rechtzeitig bearbeitet werden.

Aufgrabungsgenehmigung
Bei Arbeiten auf Verkehrsflächen, die in der Straßenbaulast der Universitätsstadt Tübingen liegen, ist eine Aufgrabungsgenehmigung beim Fachbereich Tiefbau der Universitätsstadt Tübingen einzuholen. Diese Aufgrabungsgenehmigung muss dem Antrag beiliegen. Die Aufgrabungsgenehmigung ist Voraussetzung für die Bearbeitung einer verkehrsrechtlichen Anordnung.




Angaben zur Bauleitung
Verkehrsführung/Betroffene Straßenteile

Lageplan/Verkehrszeichenplan (als Grundlage dient Ihnen der Stadtplan)

Verkehrsfläche

Breite der vorhandenen Verkehrsfläche

Größe der in Anspruch genommen Fläche

Fahrbahn

Gehweg / Radweg / Parkplatz

Restbreite der nicht beeinträchtigten Verkehrsfläche

Haltverbote