Veranstaltungen im Stadtgebiet Tübingen beantragen

 

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Checkliste

Das Formular haben wir für Sie als Checkliste aufbereitet. Damit wollen wir Ihnen und uns die Arbeit erleichtern und sicherstellen, dass keine sicherheitsrelevanten Aspekte vergessen werden.

 

Vereinfachung der Antragsstellung

Gleichzeitig dient das Formular als Antragsformular für:

 

  • Sondernutzungs- bzw. sonstige verkehrsrechtliche Erlaubnisse (Nr. 3 und 10)
  • gaststättenrechtliche Erlaubnisse („Schankerlaubnis“; Nr. 7)
  • Musiziererlaubnisse (Nr. 9)
  • Festsetzungen für Märkte, Messen und Ausstellungen (Nr. 9)

 

Sicherheitskonzept

Bitte beachten Sie, dass je nach Art und Größe der Veranstaltung ggfs. ein Sicherheitskonzept bei uns einzureichen ist. Hierzu erhalten Sie nach eingegangenem Antrag Rückmeldung von der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe, falls erforderlich.

1. Allgemeine Informationen zur geplanten Veranstaltung
Veranstaltung findet statt
Aufbauzeiten
Abbauzeiten
2. Angaben zur verantwortlichen Person

Hinweis: Diese Person ist während der Veranstaltung für die Auflagendurchsetzung und Problem-lösungen Ansprechperson und muss deshalb ständig erreichbar und vor Ort sein.

3. Veranstaltungsort
4. Bühnen, Zelte, Aufbauten

Hinweise:

 

Für Zelte / Stände / Bühnen etc. und sonstigen Aufbauten mit Maße und die angrenzende Bebauungen (als Grundlage kann der Stadtplan hier abgerufen werden) sind im Lageplan einzuzeichnen. 

 

Weitere Informationen zu fliegende Bauten erhalten Sie hier.

Buden / Verkaufsstände / Bierwägen u. ä.
Zelte / Leichtbaupavillons
Bühne / Tribünen
Video- / Leinwände
Einzäunungen / Absperrungen / Abschrankungen
Sonstige Aufbauten
5. Besuchende / Teilnehmende
Bei Läufen, Rennen oder Umzügen Anzahl der zu erwartenden
6. Sicherheit
Es werden Einlass- bzw. Zugangskontrollen durchgeführt
Ordnungsdienst erfolgt über
Es wird folgende sanitätsdienstliche Absicherung erfolgen (Ersthelfende, Sanitätsdienst, Ausstattung etc.)
7. Speisen und Getränke

Hinweis: Das Anbieten von Speisen ohne Alkoholausschank ist beim Landratsamt Tübingen – Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung – anzumelden. Das Formular ist hier abrufbar 

Bitte beachten: Findet der Alkoholausschank nicht durch Sie, sondern durch andere Anbieter statt, dann muss jeder Anbieter einen eigenen Antrag auf gaststättenrechtliche Erlaubnis stellen. Den Antrag finden Sie hier.

8. Toiletten, Abfall
9. Aktivitäten/Programm
Musik / Lautsprecherdurchsagen
Verkauf von Waren/Gegenständen durch

Folgende Unterlagen sind spätestens 6 bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns einzureichen

Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen Markt, eine Messe oder eine Ausstellung und es nehmen mind. 12 gewerbliche Händler_innen teil, ist dem Formular zusätzlich

  • ein Führungszeugnis und
  • eine Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde

beizufügen.

Brandgefahr

Bitte beachten: Stände/Bereiche mit Brandgefahr im Lageplan bitte kennzeichnen

Beleuchtung/Anleuchten von

Bitte beachten: muss im Lageplan gekennzeichnet sein

Sonstige Aktivitäten
10. Verkehrssituation, Straßensperrung

Hinweis: Für das Aufstellen der Verkehrsschilder aufgrund von einer Straßensperrung im Rahmen von Veranstaltungen ist eine sog. RSA-Schulung erforderlich. Die Kosten hierfür sind von Ihnen als Veranstalterin/Veranstalter zu tragen.

 

11. Einzureichende Unterlagen
Dokumente zum Download

Lageplan / Streckenplan für Umzüge bzw. Sportveranstaltungen
Sonstige Unterlagen
12. Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1,
72070 Tübingen, E-Mail: stadt@tuebingen.de, vertreten durch Oberbürgermeister Boris Palmer.


Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universitätsstadt Tübingen können Sie über die E-Mail Adresse datenschutz@tuebingen.de Kontakt aufnehmen.


Die personenbezogenen Daten, die Sie im Antrag angegeben haben, werden von den zuständigen Beschäftigten der Universitätsstadt Tübingen ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung auf einer öffentlichen oder privaten Fläche auf dem Gebiet der Stadt Tübingen verarbeitet.


Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Universitätsstadt Tübingen liegenden Aufgabe erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich daher aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 c), d) DSGVO, § 4 LDSG in Verbindung mit §§ 3, 1 Polizeigesetz Baden-Württemberg.


Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 c), d) DSGVO erforderlich ist, wir rechtlich zu der Weitergabe verpflichtet sind oder Sie insoweit eine Einwilligung erteilt haben.


Ihre Daten werden ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung für zehn Jahre gespeichert. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.


Soweit die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände zu (Art. 21 DSGVO). Außerdem haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, in einem übertragbaren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO).


Jede betroffene Person hat außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

13. Weitere Informationen

Die für Ihren Antrag zuständige Stelle wird sich bei Ihnen melden und nach zusätzlichen Angaben oder Unterlagen fragen.