Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung ist die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Tübingen (SBKS).
Zu beantragen bis spätestens 30. September des Jahres, in dem das Schuljahr endet.
Ihre Bankverbindung:
Entstandene und durch Einzelbelege nachgewiesene Fahrtkosten für den Schulbesuch:
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