Bitte geben Sie alle Kinder/Schüler an, die Fahrkarten über das Listenverfahren beziehen.
Am Ende des Antrags geben Sie die Kinder/Schüler an, die Selbstzahler sind und für die der Familienbonus geprüft werden soll.
Für wie viele Kinder kann der Bonus beantragt werden?
Die Regelung greift ab drei Kindern. Im Antragsformular werden alle Kinder eingetragen, die über das Schülerlistenverfahren eine Fahrkarte beziehen. Der Landkreis übernimmt bei erfüllten Voraussetzungen die Kosten der Juni- und Juli-Schülerfahrkarte(n), die zum Tarifpreis ausgestellt werden.