Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz (OE-003)

Auszahlungsantrag Förderprogramm Sanierungsprämie

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Antragsteller_in
Sanierungs-objekt
Maßnahme(n)
Nachweise / Belege
Erklärung / Bestätigung
Datenschutz
Antragsteller_in
Bankverbindung Kontoinhaber_in

IBAN im Format DEXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX eingeben. Mit oder ohne Leerzeichen.

Die Angabe ist notwendig, damit die Stadtverwaltung ihrer Verpflichtung nach der Mitteilungsverordnung nachkommen kann. Sie finden die Steuer-ID z. B. auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder dem ursprünglichen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

Antrag-steller_in
Sanierungsobjekt
Maßnahme(n)
Nachweise / Belege
Erklärung / Bestätigung
Datenschutz
Weitere Angaben:

Angaben zum Sanierungsobjekt:

 

Angaben zum Sanierungsobjekt

Eine Wohneinheit ist eine in sich abgeschlossene, baulich getrennte Gesamtheit von Räumen in einem Gebäude, die zum Wohnen bestimmt ist und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglicht. Sie muss über einen separaten Zugang verfügen, sowie Kochmöglichkeit, Waschgelegenheit und Toilette besitzen, wie z.B. eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder eine Einliegerwohnung.

Antragsteller_in
Sanierungsobjekt
Maßnahme(n)
Nachweise / Belege
Erklärung / Bestätigung
Datenschutz
Art der Sanierungsprämie

Nachwachsende Rohstoffe, aus denen eine Bonus-fähige Dämmung bestehen darf, sind:

  • Holzfaser, Holzspäne, Hobelspäne, Holzwolle
  • Stroh
  • Hanf
  • Schafwolle
  • Flachs
  • See- und Wiesengras
  • Zellulose, Zellulosefaser
  • Jute
  • Rohrkolbenschilf/ Schilfrohr
  • Kork
  • Perlit

Modul B I/II:

Folgende Sanierungsmaßnahme(n) ist/sind am Umsetzungsobjekt durchgeführt worden: 

Nachwachsende Rohstoffe, aus denen eine Bonus-fähige Dämmung bestehen darf, sind:

  • Holzfaser, Holzspäne, Hobelspäne, Holzwolle
  • Stroh
  • Hanf
  • Schafwolle
  • Flachs
  • See- und Wiesengras
  • Zellulose, Zellulosefaser
  • Jute
  • Rohrkolbenschilf/ Schilfrohr
  • Kork
  • Perlit
Antragsteller_in
Sanierungsobjekt
Maßnahme(n)
Nachweise / Belege
Erklärung / Bestätigung
Datenschutz
Nachweise, Belege und Bestätigungen

Hinweis: Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit aller hochgeladenen Nachweise und Belege. Nur so kann eine Bearbeitung des Antrags erfolgen.

Modul A:

Bestätigungen und Belege

Modul B I/II:

Bestätigungen und Belege

Bitte achten Sie darauf, dass die Bezeichnung aus der BAFA-Liste auch auf Ihrer Rechnung zu finden ist. 

Die Rechnung(en) über die Sanierungsmaßnahme(n) darf/dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein und müssen nach dem 31.12.2025 ausgestellt worden sein. Es gilt das Rechnungsdatum.  

Die Rechnung über die Installation der Wärmepumpe darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein. 

Antragsteller_in
Sanierungsobjekt
Maßnahme(n)
Nachweise / Belege
Erklärung / Bestätigung
Datenschutz
Erklärung Antragsteller_in

Ich erkläre, dass

Bestätigung

Bitte mit der Computermaus bzw. bei Touschdisplays mit einem Pen oder dem Finger unterschreiben.

Antragsteller_in
Sanierungsobjekt
Maßnahme(n)
Nachweise / Belege
Erklärung / Bestätigung
Datenschutz
Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen, E-Mail: stadt@tuebingen.de, vertreten durch Oberbürgermeister Boris Palmer.

 

Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universitätsstadt Tübingen können Sie über die E-Mail-Adresse datenschutz@tuebingen.de Kontakt aufnehmen.

 

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Antrag angegeben haben, werden von den zuständigen Beschäftigten der Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung des Antrags verarbeitet.

 

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Universitätsstadt Tübingen liegenden Aufgabe erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich daher aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG.

 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Antrags erforderlich ist, die Weitergabe zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.

 

Um die Auszahlung der Fördermittel vorzunehmen und die Mitteilungsverordnung einzuhalten, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung bzw. steuerliche Identifikationsnummer) weitergegeben an:

  • Stadtkasse
  • Bankinstitut
  • Finanzbehörde

Ihre Daten werden im Falle einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung für zehn Jahre gespeichert und anschließend gelöscht. Falls Ihr Antrag abgelehnt oder zurückgewiesen werden sollte, werden Ihre Daten nach zwölf Monaten gelöscht.

 

Soweit die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände zu (Art. 21 DSGVO). Außerdem haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO).

 

Jede betroffene Person hat außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

 

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Förderrichtlinie zum Förderprogramm Sanierungsprämie. Die Universitätsstadt Tübingen benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Förderung zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

 

Weitere Informationen zur zuständigen Abteilung