Förderantrag Artenvielfalt

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Antragsteller_in

Maßnahmenbeschreibung

Gesamtkosten für Material entsprechend Kostenschätzung, Kostenvoranschlag wenn vorhanden (Anlage) 

(gemäß Förderrichtlinie: Bepflanzung, Baumpflanzung, Nisthilfen etc.)

(A) Bepflanzung von Vorgärten, Gärten, Terrassen und Balkonen
(B) Einzelpflanzung von Bäumen im Siedlungsbereich
(C) Fassadenbegrünung
(D) Pflanzungen von Einzelbäumen auf Streuobstwiesen im Außenbereich
(E) Nisthilfen und Habitate für Tiere und Insekten
(F) Entsiegelung
Voraussichtliche Gesamtkosten

 

 

voraussichtliche Gesamtkosten für die Punkte I. bis VII.

Anhänge
Weitere Angaben
Zusätzliche Angaben
Erklärung der Antragstellerin oder des Antragstellers
Bestätigung
Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen, E-Mail: stadt@tuebingen.de, vertreten durch Oberbürgermeister Boris Palmer.

Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universitätsstadt Tübingen können Sie über die E-Mail-Adresse datenschutz@tuebingen.de Kontakt aufnehmen.

 

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Antrag angegeben haben, werden von den zuständigen Beschäftigten der Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung des Antrags verarbeitet.

 

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Universitätsstadt Tübingen liegenden Aufgabe erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich daher aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG.

 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Antrags erforderlich ist, die Weitergabe zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.

 

Um die Auszahlung der Fördermittel vorzunehmen, werden ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung) werden weitergegeben an:

  • Stadtkasse
  • Bankinstitut

Ihre Daten werden im Falle einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung für zehn Jahre gespeichert und anschließend gelöscht. Falls Ihr Antrag abgelehnt oder zurückgewiesen werden sollte, werden Ihre Daten nach zwölf Monaten gelöscht.

 

Soweit die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände zu (Art. 21 DSGVO). Außerdem haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO).

 

Jede betroffene Person hat außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

 

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Förderrichtlinie zum Förderprogramm Artenvielfalt. Die Universitätsstadt Tübingen benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Förderung zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.