Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz (OE-003)

 

Auszahlungsantrag Photovoltaik & Batteriespeicher

(1-stufiges Verfahren / 2-stufiges Verfahren: 2. Schritt)

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Persönliche Angaben
Angaben zum Antrag
Weitere Angaben / Nachweise
Erklärung / Bestätigung
DSGVO
Antragsteller_in
Bankverbindung Kontoinhaber_in

IBAN im Format DEXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX eingeben. Mit oder ohne Leerzeichen.

Die Angabe ist notwendig, damit die Stadtverwaltung ihrer Verpflichtung nach der Mitteilungsverordnung nachkommen kann. Sie finden die Steuer-ID z. B. auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder dem ursprünglichen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

Wichtiger Hinweis

Die für 2026 vorgesehene Gelder im Förderprogramm „Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher für EEG-Altanlagen“ sind ausgeschöpft. Es können daher keine weiteren Förderanträge gestellt werden.

Persönliche Angaben
Angaben zum Antrag
Weitere Angaben / Nachweise
Erklärung / Bestätigung
DSGVO

Da Aktenzeichen finden Sie auf dem Förderbescheid rechts oben unter "Unser Zeichen".

Angaben zum Standort der Anlage (Gebäude oder Parkplatzfläche)

Sie sind leider nicht berechtigt einen Antrag zu stellen. Details zur Antragstellung entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Persönliche Angaben
Angaben zu Antrag
Weitere Angaben / Nachweise
Erklärung / Bestätigung
DSGVO
Modul A: Photovoltaik-Vollbelegung, Batteriespeicher + Norddach-Bonus

Förderfähig sind nur Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 25kWp.

Bitte die Leistung der gesamten PV-Anlage eintragen (inklusive ggf. vorhandene Module auf dem Norddach).

Förderfähig sind nur Norddach-Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 25kWp.

Es werden nur Anlagen gefördert, die in 2026 in Betrieb genommen wurden (siehe Förderrichtlinien).

Ein Beispiel eines E.8.Inbetriebsetzungsprotokoll finden Sie unter: www.stw-vilsbiburg.de/e8-inbetriebsetzungsprotokoll

Bei Fotos bitte darauf achten, dass das gesamte Dach vollständig sichtbar und somit die Vollbelegung erkennbar ist.

Batteriespeicher sind erst ab einer nutzbaren Speicherkapazität von 2kWh förderfähig. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Es werden nur Anlagen gefördert, die in 2026 in Betrieb genommen wurden (siehe Förderrichtlinien).

Hinweis:

Bitte achten Sie darauf, dass die hochgeladenen Dateien zusammen nicht größer als 30 MB (Megabyte) sind.

Modul B: Solardachziegel / Indach-PV, Batteriespeicher + Sonder-Norddach-Bonus

Förderfähig sind nur Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 25kWp.

Bitte die Leistung der gesamten PV-Anlage eintragen (inklusive ggf. vorhandene Module auf dem Norddach).

Förderfähig sind nur Norddach-Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 25kWp.

Es werden nur Anlagen gefördert, die in 2026 in Betrieb genommen wurden (siehe Förderrichtlinien).

Batteriespeicher sind erst ab einer nutzbaren Speicherkapazität von 2kWh förderfähig. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Es werden nur Anlagen gefördert, die in 2026 in Betrieb genommen wurden (siehe Förderrichtlinien).

Hinweis:

Bitte achten Sie darauf, dass die hochgeladenen Dateien zusammen nicht größer als 30 MB (Megabyte) sind.

Modul C: PVT-Hybridkollektoren, Batteriespeicher + Sonder-Norddach-Bonus

Förderfähig sind nur Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 25 kWp.

Bitte die Leistung der gesamten PV-Anlage eintragen (inklusive ggf. vorhandene Module auf dem Norddach).

Förderfähig sind nur Norddach-Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 25 kWp.

Die PV-Anlage muss in 2026 in Betrieb genommen worden sein.

Batteriespeicher sind erst ab einer nutzbaren Speicherkapazität von 2kWh förderfähig. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Es werden nur Anlagen gefördert, die in 2026 in Betrieb genommen wurden (siehe Förderrichtlinien).

Hinweis:

Bitte achten Sie darauf, dass die hochgeladenen Dateien zusammen nicht größer als 30 MB (Megabyte) sind.

Modul D: PV-Anlagen auf Parkplatzflächen und Batteriespeicher

Förderfähig sind nur Anlagen mit einer Leistung von mindestens 2 kWp.

Die PV-Anlage muss in 2026 in Betrieb genommen worden sein.

Batteriespeicher sind erst ab einer nutzbaren Speicherkapazität von 2kWh förderfähig. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Es werden nur Anlagen gefördert, die in 2026 in Betrieb genommen wurden (siehe Förderrichtlinien).

Hinweis:

Bitte achten Sie darauf, dass die hochgeladenen Dateien zusammen nicht größer als 30 MB (Megabyte) sind.

Persönliche Angaben
Angaben zum Antrag
Weitere Angaben / Nachweise
Erklärung / Bestätigung
DSGVO
Erklärung Antragsteller_in

Ich erkläre, dass

Bestätigung

Bitte mit der Computermaus bzw. bei Touchdisplays mit  einem Pen oder dem Finger unterschreiben

Persönliche Angaben
Angaben zum Antrag
Weitere Angaben / Nachweise
Erklärung / Bestätigung
DSGVO
Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen, E-Mail: stadt@tuebingen.de, vertreten durch Oberbürgermeister Boris Palmer.

 

Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universitätsstadt Tübingen können Sie über die E-Mail-Adresse info@externer-datenschutzbeauftragter-stuttgart.de Kontakt aufnehmen.

 

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Antrag angegeben haben, werden von den zuständigen Beschäftigten der Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung des Antrags verarbeitet.

 

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Universitätsstadt Tübingen liegenden Aufgabe erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich daher aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG.

 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Antrags erforderlich ist, die Weitergabe zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.

 

Um die Auszahlung der Fördermittel vorzunehmen und die Mitteilungsverordnung einzuhalten, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung bzw. steuerliche Identifikationsnummer) weitergegeben an:

  • Stadtkasse
  • Bankinstitut
  • Finanzbehörde

Ihre Daten werden im Falle einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung für zehn Jahre gespeichert und anschließend gelöscht. Falls Ihr Antrag abgelehnt oder zurückgewiesen werden sollte, werden Ihre Daten nach zwölf Monaten gelöscht.

 

Soweit die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände zu (Art. 21 DSGVO). Außerdem haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO).

 

Jede betroffene Person hat außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Heilbronner Straße 35, 70191 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

 

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Förderrichtlinie zum Förderprogramm für Photovoltaik & Batteriespeicher. Die Universitätsstadt Tübingen benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Förderung zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Weitere Informationen zur zuständigen Fachabteilung