Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz (OE-003)

Auszahlungsantrag Förderprogramm für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

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Antragsteller_in

Das Aktenzeichen finden Sie auf dem Förderbescheid unter "Unser Zeichen":

 

Bankverbindung Kontoinhaber_in

IBAN im Format DEXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX eingeben. Mit oder ohne Leerzeichen.

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Angaben zum Antrag

Anschrift des Gebäudes bzw. des Grundstücks, an dem die Maßnahme durchgeführt wurde:

Angaben zum errichteten Gebäude und zum Referenzgebäude

 

Primärenergiebedarf

Qp [kWh/m²a]

 

Transmissionswärmeverlust

H´T [W/(m²K)]

Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, dann bitte "1" eintragen.

Angaben zur installierten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Angaben nach EU-Verordnung Nr. 1253/2014
Angaben nach EU-Verordnung Nr. 1253/2014

Eine Umrechnungshilfe finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Spezifische_Ventilatorleistung

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Weitere Angaben / Nachweise

Hinweis: Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit aller hochgeladenen Nachweise. Nur so kann eine Bearbeitung des Antrags erfolgen.

Dieser Auszug muss den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust für das errichtete gebäude und das Referenzgebäude enthalten.

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Erklärung Antragsteller_in

Ich erkläre, dass

Bestätigung

Bitte mit der Computermaus bzw. bei Touschdisplays mit einem Pen oder dem Finger unterschreiben.

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Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen, E-Mail: stadt@tuebingen.de, vertreten durch Oberbürgermeister Boris Palmer.

 

Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universitätsstadt Tübingen können Sie über die E-Mail-Adresse datenschutz@tuebingen.de Kontakt aufnehmen.

 

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Antrag angegeben haben, werden von den zuständigen Beschäftigten der Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung des Antrags verarbeitet.

 

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Universitätsstadt Tübingen liegenden Aufgabe erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich daher aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG.

 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Antrags erforderlich ist, die Weitergabe zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.

 

Um die Auszahlung der Fördermittel vorzunehmen, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung) weitergegeben an:

  • Stadtkasse
  • Bankinstitut

Ihre Daten werden im Falle einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung für zehn Jahre gespeichert und anschließend gelöscht. Falls Ihr Antrag abgelehnt oder zurückgewiesen werden sollte, werden Ihre Daten nach zwölf Monaten gelöscht.

 

Soweit die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände zu (Art. 21 DSGVO). Außerdem haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO).

 

Jede betroffene Person hat außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

 

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Förderrichtlinie zum Förderprogramm Sanierungsprämie. Die Universitätsstadt Tübingen benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Förderung zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

 

Weitere Informationen zur zuständigen Abteilung