Hinweis: Wahlwerbung und Infostände können im Stadtgebiet sechs Wochen vor dem Wahltag kostenfrei durchgeführt werden. Zuvor sind Wahlwerbung und Infostände gegen Gebühr möglich.
Mögliche Standorte
Nur Werktags möglich
Nur öffentliche Fläche möglich
Vergabe erfolgt nach dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit
Litfaßsäulen (Plakatierung muss nicht entfernt werden, wird überplakatiert)
Die Routen können hier eingesehen werden: Plakatierung an Litfaßsäulen
Laternenmasten (Plakatierung muss nach Erlaubnisende nicht durch Sie entfernt werden)
Die Routen können hier eingesehen werden: Plakatierung an Laternenmasten
Hartfaserplakate
Format A0 oder kleiner.
Plakate müssen 14 Tage nach der Wahl entfernt werden.
Plakate können im Straßenraum innerhalb der bebauten Ortsteile des Stadtgebietes Tübingen einschließlich der Stadtteile, mit folgenden Ausnahmen, historische Altstadt (vgl. Plan), Eberhardsbrücke, Mühlstraße, Bebenhausen angebracht werden.
Großflächenwerbung
Mit der Auswahl auf + können weitere Standorte ausgewählt werden.
Hinweis: Ein Anspruch auf die Zuteilung der gewünschten Route/n besteht nicht. Die Routen und Standorte der Laternenmasten bzw. Litfaßsäulen und Anschlagtafeln können über folgenden Link entnommen werden: Plakatierungen
Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen, E-Mail: stadt@tuebingen.de, vertreten durch Oberbürgermeister Boris Palmer. Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universitätsstadt Tübingen können Sie über die E-Mail-Adresse datenschutz@tuebingen.de Kontakt aufnehmen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Universitätsstadt Tübingen liegenden Aufgabe erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich daher aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO, § 4 LDSG sowie § 16 Abs. 1 Straßengesetz (StrG). Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO erforderlich ist, wir rechtlich zu der Weitergabe verpflichtet sind oder Sie insoweit eine Einwilligung erteilt haben. Ihre Daten werden ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung für sechs Jahre gespeichert. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht. Soweit die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände zu (Art. 21 DSGVO). Außerdem haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, in einem übertragbaren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO). Jede betroffene Person hat außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Königsstraße 10a, 70173 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht sind, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.