Förderantrag für die Beschaffung eines Lastenfahrrades oder eines Fahrradanhängers für Inhaber_innen einer KreisBonusCard oder KreisbonusCard Extra

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Antragsteller_in
Fördergegenstand
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Antragsteller_in (Hauptwohnsitz)

Hinweis: Dieser Förderantrag kann ausschließlich von Inhaberinnen und Inhabern einer Kreisbonus-Card oder Kreisbonus-Card extra gestellt werden. Ein bewilligter Förderantrag „reserviert“ die Fördermittel bis zum 31.12. des Jahres der Förderantragsstellung. Nach Beschaffung des Lastenrades oder des Fahrradanhängers ist ein Auszahlungsantrag zu stellen (spätestens bis zum 31.12. des Jahres dieser Förderantragsstellung). 

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Fördergegenstand
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Angaben / Bestätigungen

Hinweis: Bitte achten Sie auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Bestätigungen und Nachweise. Unvollständig oder falsch ausgefüllte Anträge werden zurückgewiesen und nicht weiterverarbeitet.

Bitte beachten Sie, dass Longtail-Fahrräder - ob mit oder ohne Transportbox - nicht förderfähig sind. 

Hiermit bestätige ich, dass das serienmäßig konzipierte, multifunktionale Lastenrad (gemäß Hersteller-Datenblatt; siehe unten) folgende technische Merkmale aufweist:

Nicht förderfähig sind: Z. B. Fahrräder mit eingesetztem, herausnehmbarem Transportbehälter oder Taschen, die als Zubehör ergänzt, angeschraubt oder angesteckt werden können.

Im Falle eines Transportbehälters muss dieser mindestens 100 Liter Volumen aufnehmen können. Im Falle einer Transportfläche muss diese mindestens 0,25 m² groß sein. Das nachzuweisende Volumen des Transportbehälters bzw. die nachzuweisende Transportfläche muss zusammenhängend sein (d.h. eine Fläche bzw. ein Behälter und nicht die Summe mehrerer Teilflächen bzw. Teilbehälter). Als Begrenzung für die Berechnung des Volumens gilt die obere, fest verbaute Kante des Behältnisses.

Der Radstand ist der Abstand zwischen der Vorder- und der Hinterachse des Fahrrades.

Hiermit bestätige ich, dass das serienmäßig konzipierte Longtail-Kindertransportrad (gemäß Hersteller-Datenblatt; siehe unten) folgende technische Merkmale aufweist:

Hier gilt nur die Nutzlast der Ladefläche. Also die Auflast von oben.

Hiermit bestätige ich, dass der serienmäßig konzipierte Lasten- oder Kindertransport-Fahrradanhänger (gemäß Hersteller-Datenblatt; siehe unten) folgendes technisches Merkmal aufweist:

Das Datenblatt muss zwingend die vorgenannten technischen Merkmale z. B. zur Nutzlast oder zur Fläche der Transportfläche enthalten. Ohne den Nachweis der Einhaltung der Förderbedingungen kann eine Antragsbearbeitung nicht erfolgen. 

Der Fahrradhändler muss sich in der Region Tübingen befinden. Maximaler Radius: 100 km Luftlinie um Tübingen herum.

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Fördergegenstand
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Erklärung Antragsteller_in

Ich erkläre, dass

Bestätigung

Bitte mit der Computermaus bzw. bei Touchdisplays mit  einem Pen oder dem Finger unterschreiben

Antragsteller_in / Maßnahmen
Gesamtkosten
Weitere Angaben / Erklärung
DSGVO
Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen, E-Mail: stadt@tuebingen.de, vertreten durch Oberbürgermeister Boris Palmer.

 

Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universitätsstadt Tübingen können Sie über die E-Mail-Adresse info@externer-datenschutzbeauftragter-stuttgart.de Kontakt aufnehmen.

 

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Antrag angegeben haben, werden von den zuständigen Beschäftigten der Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung des Antrags verarbeitet.

 

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Universitätsstadt Tübingen liegenden Aufgabe erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich daher aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG.

 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Antrags erforderlich ist, die Weitergabe zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.

 

Um die Auszahlung der Fördermittel vorzunehmen und die Mitteilungsverordnung einzuhalten, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung bzw. steuerliche Identifikationsnummer) weitergegeben an:

 

  • Stadtkasse
  • Bankinstitut
  • Finanzbehörde

 

Ihre Daten werden im Falle einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung für zehn Jahre gespeichert und anschließend gelöscht. Falls Ihr Antrag abgelehnt oder zurückgewiesen werden sollte, werden Ihre Daten nach zwölf Monaten gelöscht.

 

Soweit die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände zu (Art. 21 DSGVO). Außerdem haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO).

 

Jede betroffene Person hat außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Heilbronner Straße 35, 70191 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

 

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Förderrichtlinie zum Förderprogramm für Förderrichtlinie Lastenräder und Fahrradanhänger für Inhaber_innen einer KreisBonusCard oder KreisbonusCard Extra. Die Universitätsstadt Tübingen benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Förderung zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Weitere Informationen zur zuständigen Abteilung