Hinweis: Der Handwerkerparkausweis ist im gesamten Landkreis Tübingen gültig
Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (gilt für den gesamten Landkreis)
Berechtigt zum Parken im gesamten Landkreis Tübingen
werktags (Montag bis Samstag) von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass der Parkausweis in den folgenden Fällen nicht gültig ist:
Eine Restfahrbahnbreite von mind. 3 m im Kurvenbereich von mind. 5,5 m ist jederzeit freizuhalten.
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Bitte beachten Sie die Bearbeitungsdauer von ca. 3-5 Werktagen. In ganz dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle vor Ort.
Hinweis: Es ist nur ein Kennzeichen pro Genehmigung zulässig.
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