Gewerbe-Anmeldung / -Ummeldung / -Abmeldung
nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung

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Angaben zum Betriebsinhaber
Angaben zur Person
Angaben zum Betrieb

Anschriften (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Abgemeldete Tätigkeit
Angemeldete Tätigkeit
Ummeldung

Welche Tätigkeit wird nach der Änderung ausgeübt?

Bitte genau angeben und Tätigkeit möglichst genau beschreiben: z.B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln

Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen ist oder Ausländer ist, der einen Aufenthaltstitel benötigt

Nur für Handwerksbetriebe der Anlage A der Handwerksordnung

Nur für Ausländer, die einen Aufenthaltstitel benötigen

Hinweis: Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.
Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte gemäß dem Planungs- und Baurecht.

Hinweis: Eine Wiederaufnahme der abgemeldeten Tätigkeit ist erneut anzeigepflichtig.

In diesem Feld können Sie digital unterschreiben

Weitere Informationen zur zuständigen Fachabteilung.