Wichtiger Hinweis:
Bei Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Tübingen wird die Dritt-Kind-Befreiung erst zum Ende des Schuljahres berücksichtigt.
Eine Erstattung bereits gezahlter Eigenanteile ist nur auf gesonderten Antrag möglich – unter Vorlage entsprechender Nachweise – und muss spätestens bis zum 30. September des Jahres erfolgen an dem das jeweilige Schuljahr endet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Tübingen.
Dieser Antrag gilt immer nur für ein Schuljahr.