Gem. § 7 Abs. 5 und § 11 Abs. 3 der Übernachtungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen vom 14.11.2025
Hiermit wird angezeigt, dass entgeltliche Übernachtungen in einer Beherbergungseinrichtung gemäß § 2 der Übernachtungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen angeboten werden.
Hinweis
- Für jede Beherbergungseinrichtung ist eine gesonderte Anzeige abzugeben.